Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Geltungsbereich
Die vorliegenden Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf die zwischen dem Kunden (nachfolgend: „Kunde“) und der Firma NeuroTalente, vertreten durch Herrn Daniel Möhle, Wilhelm-Gericke-Straße 5, 13437 Berlin (nachfolgend: „Agentur“), geschlossenen Verträge, soweit nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen dem Kunden und der Agentur ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen werden von der Agentur nicht anerkannt, sofern zu diesen keine ausdrücklich schriftliche Zustimmung vorliegt.
§ 2 Nachweis Ihrer Unternehmereigenschaft
Das Angebot der Agentur richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.d. § 14 BGB.
Im Zweifel hat der Kunde seine Unternehmereigenschaft vor Vertragsschluss nachzuweisen, beispielsweise durch Angabe Ihrer UST-ID-Nr. oder durch sonstige geeignete Nachweise.
Die für den Nachweis erforderlichen Daten sind vom Kunden vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben.
§ 3 Zustandekommen des Vertrags, Leistungsumfang
(1) Die Agentur unterbreitet dem Kunden ein individuelles und rechtsverbindliches Angebot (i.S.d. § 145 BGB).
(2) Der Vertrag zwischen dem Kunden und der Agentur kommt zu Stande, sobald dieses Angebot ausdrücklich angenommen wurde (gem. § 146 BGB).
(3) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der individuellen Absprache zwischen den Vertragsparteien. Im Zweifel ergibt sich der konkrete Umfang der Leistungen aus dem übermittelten Angebot.
§ 4 Mitwirkungsobliegenheiten
Eine erfolgreiche Auftragsdurchführung ist nur bei Beachtung der folgenden Obliegenheiten gewährleistet:
(1) Der Kunde informiert die Agentur über alle mit dem Auftrag zusammenhängenden Tatsachen umfassend und wahrheitsgemäß und stellt sämtliche mit dem Auftrag zusammenhängenden Unterlagen und Daten in geordneter Form zur Verfügung.
(2) Er unterrichtet die Agentur, wenn sich die Anschrift, Telefon- oder Faxnummer, E-Mail-Adresse etc. ändert oder für eine längere Zeit wegen Urlaubs oder er aus anderen Gründen hierüber nicht erreichbar ist.
(3) Durch die Beauftragung des Kunden zur Schaltung von Online-Werbeanzeigen auf dessen Social-Media-Kanälen, erteilt er der Agentur eine entsprechende Vollmacht zur Nutzung dieser Kanäle/Accounts. Er richtet der Agentur entweder entsprechende Gastzugänge ein oder teilt die entsprechenden Zugangsdaten mit.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
(1) Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses abgeschlossene Vergütungsvereinbarung aus dem übermittelten Angebot.
(2) Die Vergütung versteht sich jeweils zzgl. der im Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.
(3) Die Zahlung ist sofort nach Rechnungsstellung fällig.
§ 6 Datenschutz
(1) Die Vertragsparteien werden die anwendbaren datenschutzrechtlichen Gesetze, insbesondere die Vorgaben der DSGVO, vollumfänglich einhalten.
(2) Der Kunde verpflichtet sich, mit der Agentur einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO abzuschließen.
(3) Mit der Annahme des übermittelten Angebots stimmt der Kunde gleichzeitig dem bereits vorformulierten und dem übermittelten Angebot beiliegenden Auftragsverarbeitungsvertrags ausdrücklich zu.
§ 7 Haftungsbeschränkung
(1) Die Agentur haftet grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Ferner haftet sie für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet sie jedoch nur für vorhersehbare und vertragstypische Schäden. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen der Agentur.
(3) Die Parteien vereinbaren eine Begrenzung der Haftungssumme auf die Höhe des Vergütungsanspruchs.
(4) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.
(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
§ 8 Sperrung, Beschränkung, Löschung von Accounts
(1) Für temporäre oder permanente Sperrungen, Beschränkungen oder Löschungen einzelner Werbekonten bzw. Social-Media-Accounts des Kunden haftet die Agentur lediglich unter den Vorgaben bzw. den Beschränkungen des § 7.
(2) Der Kunde wird die Agentur unverzüglich darüber informieren, sollte er von solchen Maßnahmen Kenntnis erlangen oder diese vermuten.
(3) Für den Fall, dass ein Drittanbieter eine solche Maßnahme tatsächlich treffen sollte, bleibt der Vergütungsanspruch insoweit unberührt bestehen.
§ 9 Garantie-Versprechen NeuroTalente
(1) Sollte der vereinbarte Leistungsumfang ein Garantieversprechen enthalten, dass die Agentur dem Kunden für eine bestimmte zu besetzende Stelle eine konkrete Anzahl an neuen Mitarbeitern in einem bestimmten Zeitraum zusagt und diese Anzahl an neuen Mitarbeitern tatsächlich nicht erreicht wird, besteht ein Anspruch auf kostenfreie Fortsetzung der Agenturleistung.
Für die weitere Bewerbung und Vermittlung über den vorher vertraglich definierten Zeitraum hinaus, entstehen dem Kunden keine zusätzlichen Kosten für die Optimierung und Verwaltung der Kampagnen seitens der Agentur (Garantie-Versprechen NeuroTalente). Die Werbekosten sind ausdrücklich davon ausgeschlossen und weiterhin von dem Kunden zu entrichten.
(2) Der Anspruch auf kostenfreie Fortsetzung der Leistungen endet spätestens bei tatsächlicher Einstellung der vereinbarten Anzahl an Mitarbeitern.
(3) Im Falle der kostenfreien Fortsetzung der Leistungen hat der Kunde durch geeignete Nachweise darzulegen, dass die konkrete Anzahl an Mitarbeitern noch nicht erreicht wurde.
(4) Ein Anspruch auf kostenfreie Fortsetzung kann durch die Agentur verweigert werden, soweit keine ausreichenden Nachweise dargelegt oder die Nichtbesetzung der beworbenen Stelle(n) auf Grund von branchenunüblichen Gründen erfolgt.
§ 10 Laufzeit des Vertrags, Kündigung
(1) Der Vertrag zwischen den Parteien endet, sobald die vereinbarten Leistungen erbracht wurden. Die ordentliche Kündigung ist ausgeschlossen.
(2) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung dieses Vertrags nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
(4) Die bis zum Wirksamwerden der Kündigung erbrachten Leistungen sind zu vergüten.
§ 11 Nennung als Referenzkunde
(1) Die Agentur ist mit der Annahme des übermittelten Angebotes zur Leistungserbringung berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und damit zu werben.
(2) Dies beinhaltet insbesondere die Angabe der Firmendaten des Kunden auf der Unternehmenswebseite der Agentur, einschließlich der Darstellung des jeweiligen Firmenlogos.
(3) Der Kunde räumt zu diesem Zweck das einfache, zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht übertragbare Nutzungsrecht hinsichtlich der hierfür erforderlichen Namens- Bild- und Markenrechte ein.
(4) Im Falle des Widerrufs dieser Zustimmung ist die Agentur berechtigt, bereits erstelltes Werbematerialien zunächst zu verbrauchen.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Berlin, soweit nicht zwingende gesetzliche Regelung dieser Bestimmung entgegenstehen.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen dieses dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Geltung der anderen Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: März 2023